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   FG Hamburg, 12.04.1991 - VI 60/88   

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https://dejure.org/1991,24481
FG Hamburg, 12.04.1991 - VI 60/88 (https://dejure.org/1991,24481)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.1991 - VI 60/88 (https://dejure.org/1991,24481)
FG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 1991 - VI 60/88 (https://dejure.org/1991,24481)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1992, 79
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93

    Verlustabzug; Liebhaberei; Verlustentstehungsjahr - Verlustabzug

    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, daß die Streichung des Verlustausgleichs wegen "Liebhaberei" zulässig ist und auch keine Grundrechte des Stpfl. verletzt (FG Hamburg, Urteil vom 12.4.1991 VI 60/88, EFG 1992, 79) und bisher vom FA zu Unrecht anerkannten Verluste, die wegen Bestandskraft des Steuerbescheides des Entstehungsjahres nicht mehr zu einer Änderung der Steuerfestsetzung dieses Jahres führen können, bei der Berechnung des Verlustvortrages zu saldieren sind (BFH Urteil vom 27. Oktober 1989 III R 38/88, BFH/NV 1990, 369).

    Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch erschüttert werden, wenn die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, daß der jahrelang mit Verlusten arbeitende Betrieb nach seiner Wesensart und der Art. seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht geeignet erscheint, mit Gewinnen zu arbeiten und dies nicht nur auf eine subjektiv schlechte Betriebsführung zurückzuführen ist (BFH Urteil vom 22.4.1998 a.a.O.; bejaht für einen Getränkegroßhändler : BFH Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375 , BStBl II 1986, 289 , für einen Gebrauchtwagenhändler: BFH Beschluß vom 9.3.1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204 oder für einen erfolglosen Erfinder: FG Hamburg, Urteil vom 12.4.1991 VI 60/88, EFG 1992, 79) oder wenn Hinweise bestehen, daß die Verluste nur aufgrund persönlicher Neigungen in Kauf genommen werden (Schleswig Holsteinisches FG, Urteil vom 1.2.1989 IV 44/86, EFG 1989, 456 für ein nebenberuflich betriebenes Tonstudio; FG Niedersachsen, Urteil vom 20.8.1991 VI 255/89, EFG 1992, 329 für den verlustbringenden Betriebs einer Gaststätte als Nebentätigkeit eines Zahnarztes oder nach FG Düsseldorf, Urteil vom 31.3.1992 17 K 131/85, EFG 1992, 522 für verlustbringende Galerie eines Facharztes).

  • FG Hamburg, 19.06.2002 - VII 41/01

    Zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus einer Erfindertätigkeit

    Denn für die Gewinnerzielungsabsicht des Erfinders kommt es nach Patenterteilung auch darauf an, dass er die weitere Tätigkeit mit den Marktverhältnissen in Einklang bringt (vgl. FG Hamburg vom 12.04.1991 VI 60/88, EFG 1992, 79).

    Sollte der Kläger unter Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten von der Möglichkeit der Gewinnerzielung tatsächlich ausgegangen und in dieser Absicht tätig gewesen sein, hätte es einer substantiierten Darstellung bedurft, von welchen Grundlagen er tatsächlich ausgegangen ist (vgl. FG Hamburg vom 12.04.1991 a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1998 - 1 K 1671/98

    Einkommensteuer; Liebhaberei bei Erfindertätigkeit

    Seiner weiteren Tätigkeit fehle es dann an einer Gewinnerzielungsabsicht (vgl. auch: FG Hamburg vom 12. April 1991, EFG 1992, 79).
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